Thematik: Brennwert Kessel für Öl / Gas

Grundlegend gilt:

Für alle Produkte die nach EN Richtlinien 92/42/EEC geprüft wurden und ihre Zulassung haben, ist auch der Einbau und Austausch ist bei Bestandsgebäuden zugelassen.

Die Produkte von Heiztechnik und Kesselhersteller müßen selbstverständlich nach allen möglichen Vorgaben und Richtlinien geprüft werden. Es darf ja sonst auch nicht mehr vertrieben werden.

Mit allen zugelassenen und verfügbaren Produkten ist auch ein problemloser Austausch von "normalen" Heizkessel, Gasthermen, Ölbrenner, Gasbrenner, Flüssiggasbrenner bei Bestandsgebäuden auch zugelassen.

Unser direkter Zugang durch die Zusammenarbeit mit Heizkessel- und Brennerproduzenten erlaubt eine bessere Einsicht in die Materie. Regelmäße Schulungen, Besuche bei Herstellern und Projektlösungen mit der Chefabteilung sind bei uns keine Ausnahme.

Wenn Ihnen ein Kesseltausch bevorsteht, dann ist Ihnen unser Team gerne behilflich.

Die Thematik betrifft auch zB. Industriekessel bzw. größere KW Leistungen bei Firmen. 


Ökodesign-Anforderungen

Hier sehen Sie einen Auszug vom
Amtsblatt der Europäischen Union L 239/147 Anhang II

Ökodesign-Anforderungen

1. ANFORDERUNGEN AN DIE JAHRESZEITBEDINGTE RAUMHEIZUNGS-ENERGIEEFFIZIENZ

a) Vom 26. September 2015 an dürfen die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz und die Wirkungsgrade von Heizgeräten folgende Werte nicht unterschreiten:

Raumheizgeräte mit Brennstoffheizkessel mit einer Wärmenennleistung ≤ 70 kW und Kombiheizgeräte mit Brennstoffheizkessel mit einer Wärmenennleistung ≤ 70 kW, mit Ausnahme von Heizkesseln des Typs B1 mit einer Wärmenennleistung ≤ 10 kW und Kombiheizkesseln des Typs B1 mit einer Wärmenennleistung ≤ 30 kW:

Die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz darf nicht unter 86 % fallen.


Heizkessel des Typs B1 mit einer Wärmenennleistung ≤ 10 kW und Kombiheizkessel des Typs B1 mit einer Wärmenennleistung ≤ 30 kW:


Die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz darf nicht unter 75 % fallen.


Raumheizgeräte mit Brennstoffheizkessel mit einer Wärmenennleistung > 70 kW und ≤ 400 kW sowie Kombiheizgeräte mit Brennstoffheizkessel mit einer Wärmenennleistung > 70 kW und ≤ 400 kW:


Der Wirkungsgrad bei 100 % der Wärmenennleistung darf nicht unter 86 % und der Wirkungsgrad bei 30 % der Wärmenennleistung darf nicht unter 94 % fallen.

 

Die entsprechenden Daten von Ihrer geplanten oder vorhandenen Heizung finden Sie meistens in der technischen Beschreibung, bestenfalls auf dem Prospekt bzw. direkt auf der Homepage vom Hersteller.

 


Projekte

Wir befassen uns ebenfalls intensiv mit der Thematik: Alternative Energie

Viele Projekte zeigen das es mit relativ wenig Aufwand auch möglich ist, Autonome zu sein.

„Unabhängigkeit und Selbstständigkeit“ ist das Motto.

Die Themen:

  • Wasserstoff
  • Brennstoffzellen
  • Elektrolyse
  • Plasma
  • Energiegewinnung
  • Trinkwassergewinnung
  • Energie speichern
  • Wärme recyceln
  • Wärmepumpen - Hochtemperatur
  • Rückgewinnung und Nutzung von Wärme und Kälte